Narkosebehandlung

Chirugische und zahnärztliche Maßnahmen im Kiefer- und Gesichtsbereich sind üblicherweise in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) möglich.
In Ausnahmefällen kann die Notwendigkeit einer Teilnarkose (Analgosedierung) oder Vollnarkose (Intubationsanästhesie) bestehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten für eine Behandlung in Narkose übernehmen bei:
- Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- Patienten mit geistiger Behinderung
- Bei Eingriffen entsprechend Abschnitt 31.2.8 des EBM, z.B. Kieferbrüche, große Abszesse, 4 Weisheitszähne u.a.
Außerhalb dieses Indikationsbereiches bieten wir auf Wunsch alle Narkoseverfahren als Verlangensleistung auf der Basis privater Liquidation an. In Betracht kommen hierfür beispielsweise:
- Zahnsanierungen von Kindern älter als 13 Jahre
- Füllungstherapie, Zahnsanierung bei Erwachsenen
- Extraktion ( Entfernung) einzelner Zähne bei Behandlungsangst