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Narkosebehandlung

 

Chirugische und zahnärztliche Maßnahmen im Kiefer- und Gesichtsbereich sind üblicherweise in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) möglich.

In Ausnahmefällen kann die Notwendigkeit einer Teilnarkose (Analgosedierung) oder Vollnarkose (Intubationsanästhesie) bestehen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten für eine Behandlung in Narkose übernehmen bei:

Außerhalb dieses Indikationsbereiches bieten wir auf Wunsch alle Narkoseverfahren als Verlangensleistung auf der Basis privater Liquidation an. In Betracht kommen hierfür beispielsweise: